Gesetzliche Regelungen

 „Und dann ist es plötzlich zu spät - Bewilligungspflicht bei Veranstaltungen“ 

   

Oberösterreich ist ein Kulturland und somit auch ein Land der Veranstaltungen und Feste. Zahlreiche Vereine und Organisationen führen alljährlich tausende Veranstaltungen durch und halten somit eine wertvolle Tradition unserer Gesellschaft am Leben.


Damit diese in unzähligen Arbeitsstunden geplanten und größtenteils in ehrenamtlicher Tätigkeit organisierten Feste auch in einem sicheren Rahmen für alle Veranstaltungsteilnehmer stattfinden können, ist es aber unbedingt erforderlich, sich bereits im Vorfeld einer Veranstaltung mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen auseinanderzusetzen. Das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz 2007 unterwirft daher sämtliche öffentliche, also allgemein zugängliche oder allgemein beworbene Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Zuge derer von der Veranstaltungsbehörde die erforderlichen Sicherheitsauflagen vorzuschreiben sind. Für die Einhaltung dieser Auflagen ist in weiterer Folge der Veranstalter selbst verantwortlich!


Im Sinne einer möglichst unkomplizierten, ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung künftiger Veranstaltung wird ersucht, sich mindestens sechs Wochen vor einem beabsichtigten Veranstaltungstermin mit dem Marktgemeindeamt Hellmonsödt in Verbindung zu setzen und sich über die veranstaltungsgesetzlichen Gegebenheiten zu informieren.