Die Neufassung des Oö. Hundehaltegesetzes (Oö. HHG) ist am 1. Dezember 2024 in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wird die Eigenverantwortung der Hundehalter gestärkt und der größtmögliche Schutz für die oberösterreichische Bevölkerung gewährleistet. Die Gemeinden haben mehr Handhabe erhalten und können bereits vor schweren Bissvorfällen handeln. Dadurch werden die Hundehalter aber auch mehr in die Pflicht genommen.
Bei auffälligen Hunden gelten klare und strenge Regeln. Ziel ist es, bereits vor schweren Bissvorfällen aktiv zu werden. Hunde können aufgrund ihres aggressiven Verhaltens als auffällig erklärt werden, etwa wenn sie durch aggressives Anspringen oder Hetzen eine Bedrohung für Mensch und Tier darstellen.
Hundehalter müssen einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren. Zusätzlich dazu müssen Hundehalter, die ab dem 1. Dezember 2024 einen "großen Hund" neu anmelden, der ausgewachsen (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat) eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm (gemessen vom Boden bis zur höchsten Erhebung der Schulterblätter) und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist, eine Alltagstauglichkeits-Überprüfung (ATP) bestehen. Die ATP umfasst u. a. den Nachweis über den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen, wie beispielsweise beim Gassigehen. "Große Hunde", die bei einer Neuanmeldung bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.
Für die sechs Hunderassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Bit-Bull Terrier und Tosa Inu muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeits-Überprüfung erbracht werden und es gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Befreiung ist durch eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung möglich. Diese Rassen und deren Kreuzungen untereinander müssen, wenn sie zum Stichtag 1. Dezember 2024 das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Alltagstauglichkeits-Prüfung in jedem Fall ablegen, auch bereits angemeldete Hunde.
Fristen
Generell gelten für "große Hunde" und "spezielle Hunde" folgende Fristen:
- Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat.
- Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren. Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.
Ein neues, oberösterreichweites Hunderegister wurde eingeführt. Es ermöglicht eine bessere Übersicht und die Weitergabe von Informationen zwischen den Gemeinden. Vermerkt werden Informationen über Hundehalter, Ausbildungen, Vorfälle oder Hundehalteverbote.
Alle Informationen über die Hundehaltung und das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 sind auf einer neuen Homepage des Landes Oberösterreich zu finden: sichermithund.at.
Auf der Homepage des Landes Oberösterreich https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm werden wie die Anbieter der Sachkundekurse in Oberösterreich veröffentlicht. Weiters werden dort Informationen bzw. Links zu jenen Organisationen und Personen veröffentlicht, die einerseits die zukünftige Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) abnehmen werden und andererseits als verhaltensmedizinische Evaluierer zur Verfügung stehen werden.
Wir ersuchen im Sinne eines guten Miteinanders um Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften in der Hundehaltung.