Abwasserentsorgung

Die Kanalordnung der Markgemeinde Hellmonsödt finden Sie hier: Kanalordnung.pdf herunterladen (0.24 MB)


Was darf nicht in den Kanal?

Die Aufgabe der Abwasserentsorgung ist nicht immer einfach. Vieles wandert über den Weg der WC-Spülung oder über die Kanalschächte in das Abwasser, was dort absolut nichts verloren hat. 

Diese Stoffe stellen die Geräte und Pumpen häufig vor kaum lösbare Probleme und können zu erheblichen Betriebsstörungen führen bzw. einen Totalschaden der Geräte verursachen. Beim Entsorgen von Abfällen über die Toilette entstehen unnötige Kosten, die letztlich über die Kanalgebühren wieder von jedem einzelnen bezahlt werden müssen. 

Helfen Sie daher bitte mit, den Abwasserkanal und die Kläranlage von Abfällen frei zu halten, um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. 

Welche Stoffe dürfen nicht in den Kanal?Wohin damit?
ArzneimittelApotheke oder ASZ
Hygieneartikel, wie Tampons, Slipeinlagen, Binden, Wattestäbchen, Strumpfhosen, Pflaster, Babywindeln, Feuchttücher, Präservative; außerdem nicht empfehlenswert: Taschentücher, KüchenrolleRestmüll

Küchenabfälle: Speisereste, Gemüse- und Obstabfälle;

Fett und Speiseöl

Kompost, Biotonne;

Altspeiseölsammlung

Chemikalien, wie Pflanzenschutzmittel, Lacke, Farben, Lösungsmittel, Säuren und LaugenSondermüll, ASZ
Mineralöle, Diesel, Benzin, Maschinenöl, FrostschutzFachhandel, Altstoffsammelzentrum
Sonstige Abfälle: Katzenstreu, Vogelsand, Kleintiermist, ZigarettenstummelRestmüll

Schützen wir gemeinsam das Kanalnetz, schonen wir unsere Umwelt und unsere Geldbörsen!