Eintragungsverfahren für Volksbegehren 15. - 22. Juni 2026

Unterschrift

Das Eintragungsverfahren für nachstehend angeführte Volksbegehren läuft von Montag, 15. Juni, bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraumes in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. 

Bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitbringen! 

Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann unter www.bmi.gv.at/volksbegehren (ID Austria oder EU-Login) auch online getätigt werden.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines der Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. 

Am Marktgemeindeamt Hellmonsödt können zu folgenden Zeiten Eintragungen vorgenommen werden:

  • Montag,         15. Juni 2026        8:00 bis 16:00 Uhr
  • Dienstag,       16. Juni 2026        8:00 bis 20:00 Uhr
  • Mittwoch,     17. Juni 2026        8:00 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag,  18. Juni 2026        8:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag,           19. Juni 2026        8:00 bis 16:00 Uhr
  • Montag,         22. Juni 2026        8:00 bis 16:00 Uhr

Online ist eine Eintragung bis zum 22. Juni 2026, 20:00 Uhr möglich.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ersuchen wir Sie, sich zu informieren und Ihre Entscheidung zu treffen, bevor Sie auf das Gemeindeamt kommen:

• Welche Forderung beinhaltet das jeweilige Volksbegehren?

• Welchem Volksbegehren stimmen Sie inhaltlich zu und möchten es unterstützen?

Die Kurzbeschreibung mit den wesentlichen Inhalten finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres unter: www.bmi.gv.at/411  oder auf der Gemeindehomepage unter Politik > Volksbegehren.    

01.06.2026