Neu ab Jänner 2025: Die Duale Zustellung - Empfang von Schriftstücken der Gemeinde in digitaler Form

Ab Jänner 2025 bietet die Marktgemeinde Hellmonsödt die Möglichkeit der Dualen Zustellung an. 

Duale Zustellung bedeutet, dass Schreiben der Gemeinde entweder in Ihren Elektronischen Postkorb, per E-Mail oder, wie bisher, postalisch verschickt werden.

In der ersten Phase werden primär die quartalsmäßige Vorschreibung der Gemeindeabgaben und die Grundsteuerbescheide elektronisch zugestellt. In weiterer Folge wird unser Angebot auch auf andere Aussendungen erweitert.  


Wie funktioniert die Duale Zustellung?

•    Wenn Sie über die ID Austria verfügen und in der App „Digitales Amt“ den Elektronischen Postkorb aktiviert haben, werden Ihnen die Schriftstücke der Gemeinde automatisch dort zugestellt. 

•    Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse bekanntgeben, erhalten Sie per E-Mail einen passwortgeschützten Link („Briefbutler“) und Sie können die Schriftstücke damit ganz einfach abrufen. Wichtig: Bitte teilen Sie uns eine Änderung der bekanntgegebenen E-Mail-Adresse unbedingt gleich mit!

•    All jene, die uns keine E-Mail-Adresse bekanntgeben, bekommen die Schriftstücke der Gemeinde weiterhin wie gewohnt in Papierform.


Was ist zu tun?

Wenn Sie Ihren Elektronischen Postkorb nutzen, ist keine weitere Meldung an uns erforderlich. 

Für die Zustellung per E-Mail ist das Einverständnis des Empfängers notwendig. Schicken Sie dazu einfach ein formloses E-Mail mit Ihrem Namen (ev. Kundennummer), Ihrer Anschrift, der E-Mail-Adresse und dem Text: „JA, ich möchte meine Vorschreibung elektronisch erhalten“ an p.kaineder@hellmonsoedt-zwettl.at. Oder füllen Sie einfach folgendes Online-Formular aus: Antrag Duale Zustellung.pdf (0.06 MB)

Die elektronische Zustellung ist und bleibt für die Bürger kostenlos. Ihr Einverständnis kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

18.12.2024