Sitzungsprotokolle

Hinweis:

Die Veröffentlichung einer Verhandlungsschrift (Gemeinderatsprotokoll) kann lt.
Oö. Gemeindeordnung erst nach Genehmigung dieser durch den Gemeinderat erfolgen.

Dem Gemeinderat wird die Verhandlungsschrift über die zuletzt stattgefundene Gemeinderatssitzung jeweils in der darauf folgenden Sitzung zur Beschlussfassung bzw. Genehmigung vorgelegt.

Jahr