Volksbegehren

Die Abgabe von Unterstützungserklärungen für Volksbegehren ist bei jeder beliebigen Gemeinde in Österreich zu den Zeiten des Parteienverkehrs sowie online (mit Bürgerkarte bzw. Handysignatur) möglich.  

Derzeit können folgende beim BM.I registrierte Volksbegehren unterstützt werden:       

Unterstützungswillige müssen zum Nationalrat wahlberechtigt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Unterstützung usw.) und am Stichtag in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein (auch Auslandsösterreicher). Liegt bereits eine Unterstützungserklärung für das gegenständliche Volksbegehren vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.

Zu den nachstehenden Volksbegehren wurden Einleitungsanträge eingebracht:

Diesen Einleitungsanträgen wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben und sie können im Eintragungszeitraum vom 15. Juni bis 22. Juni 2026 unterschrieben werden. Stichtag ist der 11. Mai 2026. Alle weiteren Informationen erfolgen rechtzeitig.

Für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“, „Autovolksbegehren: Kosten runter!“ sowie „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ konnte im Eintragungszeitraum 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden. Die Ergebnisse sind auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht. Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich. Diese Anzahl wurde nur vom Volksbegehren "ORF-Haushaltsabgabe NEIN" erreicht. 

Weitere Informationen zu Volksbegehren finden Sie auf der Homepage des BM.I unter: www.bmi.gv.at/411/start.as.