Bebauungsplan

Bebauungsplan

Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung Bebauungspläne zu erlassen, soweit dies zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung oder zur Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes erforderlich ist.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem beabsichtigten Beginn Ihrer Bauarbeiten ob für Ihre Parzelle ein Bebauungsplan existiert!

Zuständig