Sozialberatungsstelle Hellmonsödt

Sozialberatungsstelle Hellmonsödt

Kontakt:

Sozialberatungsstelle des Sozialhilfeverbandes Urfahr-Umgebung

Petra Hofer

Wasserwald 1, 4202 Hellmonsödt (im Bezirksseniorenhaus)

Tel.-Nr.: 07515 383 64-601

Mobil-Nr.: 0664 885 143 66

E-Mail:    sbs-hellmonsoedt.post@shvuu.at

Internet: www.shvuu.at 


Öffnungszeiten:


Dienstag:           08:00 – 11:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:      08:00 – 11:00 Uhr


TIPP von der Sozialberatungsstelle

Zuschuss zur Kurzzeitpflege in Alten- und Pflegeheimen

Unter Kurzzeitpflege versteht man den vorübergehenden - zeitlich bis zu 3 Monaten befristeten - Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim.

Die Inanspruchnahme eines Kurzzeitpflegeplatzes ist unabhängig von der Pflegegeldeinstufung. Die Kosten für die Kurzzeitpflege sind selbst zu tragen. Beim Land OÖ. kann ein Zuschuss von maximal € 37,11 pro Kurzzeitpflegetag beantragt werden. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Tage pro Kalenderjahr gewährt.

Voraussetzungen: Das Einkommen von Personen, die mit ihrer/ihrem Ehegattin/Ehegatten bzw. eingetragenen Partner/in im gemeinsamen Haushalt leben, darf den Betrag von € 4.019,70 (= der doppelte Betrag des Ehegatten-Ausgleichszulagenrichtsatzes 2025) nicht übersteigen. Bei allen anderen Personen darf das Einkommen den Betrag von € 2.547,98 (= der doppelte Betrag des Einzelpersonen-Ausgleichszulagenrichtsatzes 2025) nicht übersteigen.


Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Damit sich pflegende Angehörige durch eine private oder professionelle Ersatzpflegekraft vertreten lassen können, kann finanzielle Unterstützung gewährt werden.

Voraussetzungen:

Die Person pflegt seit mindestens einem Jahr überwiegend

  • einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld der Stufe 3 – 7
  • oder einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und Pflegegeld zumindest der Stufe 1
  • oder einen minderjährigen nahen Angehörigen mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1

und ist wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert.

Nähere Informationen über Einkommensgrenzen, Dauer und Höhe der finanziellen Unterstützung erhalten Sie in Ihrer Sozialberatungsstelle!


Urlaubsaktion für pflegende Angehörige

Einen Zuschuss zu einem Urlaub in Österreich können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegestufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.

Unabhängig von der Höhe des Einkommens und von der Dauer des Urlaubs beträgt der Zuschuss im Jahr 2025 für einen Urlaub in Oberösterreich bis zu € 278,32 und in einem anderen Bundesland bis zu € 216,47.

Der Zuschuss kann nur für Erholungsurlaube gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen.


Befreiung vom ORF-Beitrag

Der ORF-Beitrag ersetzt ab Jänner 2024 die bisherige GIS-Gebühr. Wenn bereits jemand von der GIS-Gebühr befreit ist, wird die Befreiung automatisch übernommen. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.

Einen Befreiungsantrag können Personen stellen, die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld, Pension, Sozialhilfe, Pflegegeld, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit), wie z.B. Rezeptgebührenbefreiung, Lehrlingsentschädigung, Studien- bzw. Schülerbeihilfe, Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld 

Das Haushalts-Nettoeinkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten:

  • 1 Person                               € 1.364,12
  • 2 Personen                           € 2.152,03
  • für jede weitere Person     €    210,48

Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Sozialberatungsstelle!


Warum Sozialberatungsstellen?

Sozialberatungsstellen sind erste Anlaufstellen für Fragen in sozialen Angelegenheiten. Im Vordergrund stehen die persönliche Beratung und Information – kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Der Raum Urfahr-Umgebung verfügt über ein gut ausgebautes soziales Angebot. Für einzelne hilfesuchende Personen wird es immer schwieriger, sich einen Überblick darüber zu verschaffen.

Nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 haben die Sozialhilfeverbände dezentrale Sozialberatungsstellen einzurichten. Diese sollten für die Bevölkerung eine kostenlose Informations- und Orientierungshilfe darstellen, damit das vorhandenen Angebot optimal genützt werden kann.

Die Beratungsstellen sind eine Einrichtung des Sozialhilfeverbandes Urfahr-Umgebung und des Landes OÖ und wurden dem Rotem Kreuz und dem Evangelischen Diakoniewerk übertragen.

Für wen sind diese Dienste?

Für alle Menschen, die in irgendeiner Form Hilfe und Information brauchen.

Wir stehen Ihnen zu den Bürozeiten persönlich und telefonisch in Form von

  • Beratung
  • Unterstützung
  • Information
  • Weitervermittlung

 zur Verfügung.

Was tun Sozialberatungsstellen?

  • Rat und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen und Notlagen
  • Information über alle regionalen und überregionalen Hilfsangebote
  • Weitervermittlung an Hilfsorganisationen und soziale Einrichtungen
  • Unterstützung auch für Angehörige und Dritte
  • Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten, Ansuchen und Beihilfen, z.B. Pflegegeldantrag, Befreiungsantrag, Sozialhilfe
  • Information über Alten- und Pflegeheime, Kurzzeitpflege, betreubares Wohnen, Tagesbetreuung, 24-Stunden-Betreuung, Heilbehelfe
  • Vermittlung mobiler Dienste wie Hauskrankenpflege, Mobile Hilfe und Betreuung (Altenfachbetreuung, Heimhilfe, Haushaltshilfe), Essen auf Rädern, Mahlzeit, ....
  • Vorbeugende Maßnahmen bei sozialen Notlagen
  • Hilfestellung bei finanzieller Überforderung und drohendem Wohnungsverlust
  • Kontakt- und Ansprechpartner/innen für Personen oder Institutionen im sozialen Bereich

  Logo Bezirk UU