Flächenwidmung

Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan zu erlassen.

Im Flächenwidmungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet festzulegen, welche Flächen

  • als Bauland
  • als Verkehrsfläche oder
  • als Grünland

gewidmet sind.

Die jeweilige Flächenwidmung ist. u. a. ausschlaggebend für die Zulässigkeit von diversen Bauvorhaben.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem beabsichtigten Beginn Ihrer Bauarbeiten, welche Flächenwidmung für Ihr Grundstück aufscheint.

Zuständig