Heizkostenzuschuss 2024/2025 - erstmals bereits zu Beginn der Heizperiode!

Heizkostenzuschuss 2015/16

Erstmals zu Beginn der Heizperiode: So erhalten Sie den Heizkostenzuschuss in OÖ

Für die Beheizung einer Wohnung (Hauptwohnsitz in OÖ seit zumindest 1. September 2024), gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt bei Unterschreiten der dafür festgesetzten Einkommensgrenze € 200,00 einmalig pro Haushalt. 

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 folgende Werte nicht überschreitet: 

  • Einpersonenhaushalte:       € 19.070,00 
  • Mehrpersonenhaushalte:   € 26.940,00

Von 1. Oktober bis 30. November 2024 ist es möglich, den Heizkostenzuschuss bereits zum Beginn der Heizperiode 2024/25 ausschließlich online über die Website des Landes unter www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss zu beantragen. Hier finden Sie auch die genauen Richtlinien für die Zuerkennung dieses Zuschusses. Sollte kein Internetzugang vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes Hellmonsödt Unterstützung zu erhalten. 


Onlineformular

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Informationen:

  • Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in),
  • Namen und Geburtsdaten aller Personen mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse,
  • die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
  • Bankverbindung für die Ausbezahlung des Zuschusses

30.09.2024