Heizkostenzuschuss 2023/2024

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Heizkostenzuschuss 2015/16

Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2023/ 2024 wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Für die Beheizung einer Wohnung (Hauptwohnsitz), gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt bei Unterschreiten der dafür festgesetzten Einkommensgrenze € 200,00 einmalig pro Haushalt.

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 folgende Werte nicht überschreitet: Einpersonenhaushalte: € 17.700,00, Mehrpersonenhaushalte:    € 25.000,00

Der Oö. Heizkostenzuschuss kann von 1. Februar bis 31. März 2024 ausschließlich online über die Website des Landes unter www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm beantragt werden. Hier finden Sie auch die genauen Richtlinien für die Zuerkennung dieses Zuschusses. 

Sollte kein Internetzugang vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes Hellmonsödt Unterstützung zu erhalten. 


Onlineformular

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Informationen:

-    Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in),

-    Namen und Geburtsdaten aller Personen mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse,

-    die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,

-    Bankverbindung für die Ausbezahlung des Zuschusses

12.02.2024