Kanal - Anschlussgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt30,85 € /m²

Gemäß Kanalgebührenordnung vom 9. Dezember 2004 und der bisher erfolgten Tarifanpassungen werden folgende Gebühren verrechnet:

§ 3 

Kanalanschlussgebühr 

 

(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach Abs. 4:

      ab 01.01.2024      30,85 inkl. MwSt., mindestens aber 4.627,50

 

(2)  Die Kanalanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt: 

      ab 01.01.2024     4.627,50 inkl. MwSt.

 

(3) Die Entrichtung der Anschlussgebühr berechtigt nur zum Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage. Die Kosten für die Errichtung der Hausanschlussleitung sind zusätzlich vom Liegenschaftseigentümer zu tragen. 


(4) Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Fläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz aufweisen. Die errechnete Bemessungsgrundlage ist auf volle Quadratmeter abzurunden. Dach- und Kellergeschosse sowie Dachräume werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar ausgebaut sind. 

(5)  Bei landwirtschaftlichen Objekten wird nur die Fläche des Wohngebäudes berechnet. 

(6)  Garagen im Hausverband oder alleinstehend sind von der Anschlussgebühr ausgenommen. 


(7) In allen Fällen, in denen für ein Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle geschaffen wird, ist für jede weitere Einmündungsstelle in das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz ein Zuschlag im Ausmaß von 20 v. H. der Kanalanschlussgebühr nach Abs. 1 und 2 zu entrichten.