Kanal - Benützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt3,00 € /m³

Gemäß Kanalgebührenordnung vom 9. Dezember 2004 errechnet sich die Kanalbenützungsgebühr aus dem Wasserverbrauch (lt. Wasseruhr) mal dem Kubikmetersatz. Die Vorschreibung erfolgt am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. 

 § 5 

Kanalbenützungsgebühr   

§ 5 Abs. 2:

(2) Die Kanalgebühr beträgt: 

      a)  für bebaute Grundstücke, die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage an geschlossen sind je m³ bezogenen Wassers

ab  01.01.2024 .......................  € 3,00/m³ inkl. MwSt. 

  

b)  für bebaute Grundstücke, die nicht oder nicht zur Gänze an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, je Belastungseinheit:

ab 01.01.2023 ......................... € 0,33/BE 

 

Die Belastungseinheiten sind mit Stichtag 01.09. eines jeden Jahres zu erheben und mit 365 zu multiplizieren. Die Jahresbelastungseinheiten sind sodann mit den für das jeweilige Jahr festgesetzten Betrag zu vervielfachen.

Die Belastungseinheiten sind gemäß der Belastungseinheitentabelle zu berechnen. Die Belastungseinheitentabelle wird gleichzeitig kundgemacht.

  

§ 7 Abs. 3:

(3) Die Grund- und Bereitstellungsgebühr ist in 4 Teilbeträgen und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres zu entrichten.

  

§ 7 Abs. 4:

(4) Die Kanalbenützungsgebühr ist am 15. November eines jeden Jahres im nachhinein zu entrichten. Am 15. Februar, 15. Mai und 15. August wird eine anteilige Vorauszahlung aufgrund der Vorjahresabrechnung eingehoben.